Moin Matthias,
Ich bin natürlich nicht davon ausgegangen, dass du selbst die Entscheidung aktiv beeinflusst hast. Ich verstehe auch, dass ihr das ganze jetzt nicht an die allzu große Glocke hängen und hier im Forum ausdiskutieren wollt. Dennoch finde ich es etwas fragwürdig, dass du bei der Entscheidungsfindung im TS dabei warst. Klar hast du als Rekomitglied und Serienadmin das Recht grundsätzlich dabei zu sein, aber im Fall einer eigenen Verwicklung, egal ob als Klagender oder Angeklagter, sollte da mMn eine Ausnahme gemacht werden. Es ist einfach nicht ganz auszuschließen, dass die verbleibenden zwei Rekomitglieder eine gewisse passive Befangenheit haben. Das ist nicht böse, sondern nur allgemein feststellend gemeint.
Demnach finde ich auch, dass ich das nicht mit dir, sondern eher mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern besprechen sollte.
Auch finde ich es nicht richtig, wenn einem "Beschuldigten" dann die Möglichkeit gegeben wird sich verteidigend zu äußern, welche die breite Masse selbstverständlich nicht hat. Ob dies nun der Fall war kann außer euch natürlich keiner wissen und das werde ich auch nicht unterstellen.
Bezogen auf die mir zugetragenen Beweggründe für das deutlich geringere Strafmaß:
Es gibt für die Auslegung von Strafen durchaus verschiedene Ansätze im Motorsport.
Einen Ansatz, den ich jedoch noch nie gehört habe:
Wenn ein Vergehen,
- dass auf der Strecke A beim Leidtragenden (beispielsweise) zu Fahrzeugschäden, einem Zeitverlust von rund 15 Sekunden (auf Strecke A!) und einem Verlust von vier Positionen führt,
- und der Verursacher in DIESEM Rennen aus anderweitigen Gründen sein Fahrzeug abstellt
- beim Verursacher (dementsprechend logischerweise) auf Strecke B
nur zu einer ANTEILIGEN Strafe (7 statt 15 Sekunden) führt, weil
- die Strecke B schneller und kürzer sei (Anmerkung: Jedoch auch mit mehr Überholmöglichkeiten!).
Dieser "logische" Zusammenhang hat meines Erachtens im Simracing wie auch im Motorsport nichts zu suchen.
Die Strafe ist auf Strecke A verursacht worden und hat für den Leidtragenden auf Strecke A die entsprechenden Folgen gehabt. Der Verursacher hätte normalerweise auf Strecke A die Folgen zu tragen gehabt, was er jedoch aufgrund eigenem Abstellen des Fahrzeugs nicht tun konnte.
An dieser Stelle sollte aber keine Vergünstigung für eine mögliche Strecke B oder C gemacht werden. Der Vorfall bleibt derselbe, die Strafe bleibt dieselbe und damit ist alles abgegolten.
7 Sekunden sind auch, oder gerade auf dem Red Bull Ring leider wirklich nicht ernst zu nehmen.
Es geht mir jetzt nicht nur um diesen Einzelfall, der meines Erachtens ziemlich daneben war, sofern die Beurteilung tatsächlich nur auf Grundlage dieses Beweggrundes deutlich geringer als angebracht ausgefallen ist. Vielmehr geht es um den generellen Umgang mit derartigen Meldungen.
Ich hoffe ihr überdenkt diese Herangehensweise noch einmal für die Zukunft.
Schönen Abend
Michael